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Tipp der Woche |
Auszug aus der Computerzeitschrift com!online 9/2003
Mit einem Bein im Knast
Auf der eigenen Website lauert so manche rechtliche Gefahr, die Sie teuer zu stehen kommen kann. Hier erhalten Sie Aufklärung über juristische Fußangeln und über Wege durch den Paragrafen-Dschungel Aufgepasst! Wenn Sie eine Homepage im Internet veröffentlichen, sollten Sie einer Reihe von Stolpersteinen aus dem Weg gehen, denn rechtliche Versäumnisse können schnell teuer werden. Es gibt reichlich findige Rechtsanwälte, die bei Mängeln im Web rasch mit Abmahnung und Gebühren reagieren. Von diesen Pflichten sind auch rein private Websites nicht entbunden, Hier einige mögliche Fallen und wie Sie diese umgehen. Brisante Feuerwehrseite Alles an den Haaren herbeigezogen, denken Sie? Keineswegs! Aber was waren die Versäumnisse? Zunächst ist der private Charakter der Feuerwehr-Homepage vor dem Gesetz nebensächlich. Die meisten Rechtspflichten entstehen zwar, wenn Sie eine Site geschäftsmäßig unterhalten, aber das ist juristisch gesehen bereits der Fall, wenn sie dauerhaft erreichbar ist -eine typische Eigenschaft jeder Website. Es gelten in vielerlei Hinsicht die gleichen Vorschriften wie für gewerbliche Seiten, selbst wenn Sie keinen müden Euro mit Ihrer Homepage verdienen. Da tröstet es wenig, dass kürzlich eine
Untersuchung der hundert meistbesuchten Websites zu dem Ergebnis kam, dass keine einzige
hundertprozentig sämtlichen Bestimmungen entsprach. Das kann neben der Abmahnung
noch ganz andere Folgen haben. Weisen Sie nicht explizit mit einer Frist auf das Widerrufsrecht
für Verträge hin, gilt dieses Recht unter Umständen unbefristet. Das
trifft allerdings nur Webseiten, die den Fernabsatzvorschriften unterliegen, etwa Seiten
mit Webshops.
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Pflichtprogramm Die wichtigste Pflicht eines Webmasters ist das
Einrichten eines Impressums. Darin nennen Sie die Person mit Adresse, die für
den Auftritt verantwortlich ist. Bei einer Firma oder einem Gewerbebetrieb reicht nicht
allein die Anschrift, es muss eine Person genannt sein, die bei Rechtsstreitigkeiten
den Kopf hinhält. Beim Impressum ist zudem nicht nur wichtig,
dass es irgendwo vorhanden ist. Es sollte auch leicht erreichbar über die Hauptseite
zu finden sein. "Leicht erreichbar" bedeutet, der Link sollte mit dem Wort
Impressum verknüpft sein und sich nicht etwa hinter "Über uns"
oder "Sonstiges" verbergen. Ein Website-Betreiber wurde tatsächlich
verklagt, weil er das Impressum im "Backstage"-Bereich versteckte. Das fand
der Richter nicht ausreichend und gab der Klage Recht. Geschäftsbedingungen |
Haftung für Links Das hat 1998 das Landgericht Hamburg so entschieden
(Aktenzeichen 312 0 85/98). Wichtig: Der Disciaimer sollte im gleichen grafischen Stil gestaltet sein wie Ihre übrige Website. Ein Link oder Verweis auf die populäre Seite www.disclaimer.de/dis claimer.htm reicht nicht aus. Tipp: Gestalten Sie eine Seite mit einem Text, wie er bei www.disclaimer.de steht, und passen diesen an Ihr Seitenlayout an. Anschließend verlinken Sie diese Seite unter dem Namen "Disclaimer" auf Ihrer Hauptseite. Links auf DownIoad-Adressen für Dateien, die
gegen das Recht verstoßen, bleiben illegal und sind auch dann nicht erlaubt,
wenn Sie sich davon distanzieren. Tipp: Platzieren Sie Banner auf Ihrer Homepage, müssen Sie diese an geeigneter Stelle als Werbung kennzeichnen. |
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